Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier finden Sie Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite des Klosters Marienwerder sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung gilt für die Internetseite www.kloster-marienwerder.de gemäß § 9b des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG). Diese Internetseite ist mit den gesetzlichen Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Der Internetauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und weiterentwickelt. Die bekannten Mängel werden Stück für Stück abgebaut.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- Einige Grafiken verfügen nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Somit wird blinden Menschen der Inhalt der Bilder nicht übermittelt.
Gestaltung von Inhalten
- Die Hierarchie der eingesetzten HTML-Überschriften-Elemente ist teilweise nicht chronologisch. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.
- Nicht alle Textpassagen oder Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
- Nicht alle inhaltlichen Hervorhebungen sind durch passende HTML-Tags gekennzeichnet.
Sonstiges
- Das eingebundene PDF-Dokument ist nicht korrekt mit Tags versehen, Texte sind bei der Nutzung mittels Screenreadern demnach nicht als solche erkennbar.
- Erläuterungen in „Leichter Sprache“ für Menschen mit kognitiven Einschränkungen fehlen.
Diese Erklärung wurde am 7. Dezember 2023 erstellt. Die Einschätzung der nicht barrierefreien Inhalte basiert auf einer Selbstbewertung.
Kontakt
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Klosterkammer Hannover
Stabsstelle Presse & Kommunikation
Eichstraße 4
30161 Hannover
Tel.: 0511-34826-102
E-Mail: info@klosterkammer.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
Kontakt
Kloster Marienwerder
Quantelholz 62
30419 Hannover
Äbtissin Ulrike Kempe
Sekretariat Melanie Seekircher
Telefon: 0511 2794659-91
Fax: 0511 279 46 59-99
melanie.seekircher@kloster-marienwerder.de
Öffnungszeiten des Klosterbüros
Montag bis Mittwoch:
10 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag:
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr